Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen


§ 1 Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) gelten für Workshops, Veranstaltungen, Seminare und Trainings, die von der TEDIC GmbH (TEDIC) angeboten werden. Abweichende Bestimmungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn diesen durch TEDIC nicht widersprochen wird.

§ 2 Leistungen
In den Preisen sind enthalten: Bereitstellung der erforderlichen Hardware, Software und Schulungsräume für die Dauer des Seminars; Vermittlung der Trainingsinhalte gemäß Seminarbeschreibung; Seminarunterlagen, Pausengetränke, sowie Mittagsverpflegung (bei ganztägigen Veranstaltungen); persönliches Teilnahmezertifikat. Alle sonstigen Kosten, wie beispielsweise Fahrt- und Übernachtungskosten der Teilnehmer sind in den Seminargebühren nicht enthalten. Bei Firmentrainings und sonstigen individuellen Seminaren richten sich die Leistungen nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen zwischen TEDIC und dem Kunden.

§ 3 Anmeldung
Anmeldungen müssen schriftlich, elektronisch per Fax ggf. e-mail oder über die Webseite bei der TEDIC erfolgen . Die Anmeldung ist verbindlich. Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei Überbuchung des Trainings wird der Anmeldende von der TEDIC rechtzeitig informiert. Mit der Anmeldung werden unsere Teilnahmebedingungen anerkannt.

§ 4 Stornierungen durch den Kunden
Bei Stornierungen, die bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn schriftlich bei TEDIC eingehen, berechnet TEDIC eine Gebühr in Höhe von EUR 100,00 (zzgl. MwSt). Bei Stornierungen des Kunden, die später, jedoch bis spätestens 6 Werktage vor Seminarbeginn schriftlich bei TEDIC eingehen, berechnet TEDIC 50 % der vereinbarten Seminargebühren. Bei später eingehenden Stornierungen ist die volle Seminargebühr ist zu entrichten. Auch bei vollständiger oder teilweiser Nichtteilnahme ist die volle Seminargebühr zu entrichten.

Die Kunden sind jederzeit berechtigt, anstelle des vereinbarten Seminarteilnehmers einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

§ 5 Änderung / Verschiebung / Absagen durch TEDIC
TEDIC ist berechtigt, die Seminarinhalte im zumutbaren Umfang, insbesondere zur Anpassung an neue technische Entwicklungen, zu modifizieren. Die angegebenen Seminartermine und -orte sind unverbindlich. TEDIC behält sich Termin- und Ortsverschiebungen aus von TEDIC nicht zu vertretenden Gründen vor (z.B. Erkrankung des Seminarleiters, Nichterreichen der vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl oder sonstige unvorhergesehene Gründe). Sollte eine Verschiebung oder Absage aus diesen oder anderen von TEDIC nicht zu vertretenden Gründen notwendig sein, so wird dies dem Kunden vor Seminarbeginn bekannt gegeben. Teilt der Kunde hierauf mit, dass ihm die Teilnahme aufgrund der Termin-/ Ortsverschiebung nicht zumutbar ist (der Kunde wird dies in seiner Mitteilung begründen) so steht es dem Kunden frei, statt dessen an einem von TEDIC angebotenen weiteren alternativen Termin / Ort am Seminar teilzunehmen oder von der Teilnahme Abstand zu nehmen. Vorausbezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall erstattet, dies gilt auch bei vollständiger Absage des Seminars durch TEDIC.

§ 5.1 ErsatzansprücheEin Anspruch des Kunden auf Durchführung des Seminars am ursprünglich vorgesehenen Termin / Ort besteht in diesen Fällen nicht, ebenso bestehen keine wie auch immer gearteten Ersatzansprüche (z.B. Schadens- / Aufwendungsersatz) des Kunden gegenüber TEDIC aufgrund Termin- / Ortsverschiebungen oder Absagen.

§ 6 Haftung
TEDIC haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TEDIC nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Falle einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Falle eines anfänglichen Unvermögens auf Seiten von TEDIC. Eine Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

TEDIC haftet für einen von ihr zu vertretenden Personenschaden unbeschränkt und ersetzt bei einem von ihr zu vertretenden Sachschaden den Aufwand für die Wiederherstellung der Sachen bis zum Betrag EUR 50.000,– je Schadensereignis. Weitergehende als die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung oder entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird.

§ 7 Preise / Zahlungsbedingungen
Es gilt der in den Seminarunterlagen ausgewiesene Seminarpreis. Falls ein solcher nicht angegeben ist, gilt der in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisliste ausgewiesene Satz. Für Firmentrainings gelten die individuell vereinbarten Preise. Sämtliche Beträge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die Nicht- oder nur teilweise Teilnahme am Seminar hat keinen Einfluß auf den Preis und die Fälligkeit der Rechnung. Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug fällig. Die Zahlung ist erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag auf eines der in unseren Rechnungen genannten Konten eingegangen ist. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen, wobei die Zahlung nur dann innerhalb einer Zahlungsfrist, die nur schriftlich vereinbart werden kann, erfolgt ist, wenn der Scheckbetrag einem unserer Konten vor Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Bei Zahlungsverzug berechnet TEDIC Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz, es sei denn, der Käufer weist einen geringeren Verzugsschaden nach. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt.

§ 8 Schutzrechte
Die im Rahmen des Seminars übergebenen Unterlagen sind ausschließlich für die persönliche Verwendung des Seminarteilnehmers bestimmt und bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Seminargebühr Eigentum von TEDIC . Die Verwendung für die Unterrichtung Dritter, die Weitergabe der Unterlagen an Dritte und die Vervielfältigung ist nicht zulässig.


Änderungen dieser Vereinbarung, gleich welchen Inhalts, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen dadurch nicht berührt.

TEDIC GmbH
Januar 2012